Unsere Beratungen decken den Bereich des Arbeitsrechtsrecht In Zusammenhang von der Einstellung bis zum Ausscheiden, sowie die laufende Verwaltung Ihrer Mitarbeiter ab. Zudem bieten wir Ihnen auch einen umfangreichen Service im Bereich der Lohnbuchhaltung an.
Unsere Leistungen im Bereich Arbeitsrecht
- Beratung bei der der Abfassung und Ausarbeitung von Arbeitsverträge
- Beratung für die Anwendung von eventuellen Beitragsreduzierungungen
- Berechnung der Personalkosten und Budgetplanung
- Beratung bei Streitfällen und Betreuung vor der Schlichtungskommission
- Eröffnung der Unternehmenspositionen bei den zuständigen Ämtern (Arbeitsamt, INPS, INAIL, Zusatzrentenfonde, usw.)
- Meldungen der Mitarbeiter bei den zuständigen Ämtern (An-, Ab-, und Änderungsmeldungen)
- Meldungen von Arbeitsunfällen beim INAIL
Beratung im Bereich Arbeitsrecht
Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung
Die Ausarbeitung der Lohnstreifen und der monatlichen Meldungen erledigen wir für Sie, damit Sie sich auf Ihr Business konzentrieren können.
- Lohnabrechnungen für Arbeitnehmer, Verwalter, Mitarbeiter mit Projektvertrag, freie Mitarbeiter und Hausangestellte
- Ausarbeitung und Abfassung des Modell F24 für die Einzahlung der Lohnsteuer und der Sozialbeiträge der verschiedenen Vor- und Fürsorgeinstitute
- Ausarbeitung und Versendung der Meldungen an die Zusatzrentenfonds
- Ausarbeitung der monatlichen Buchhaltungsaufstellung
- Führung des Lohneinheitsbuches (LUL)
Lohnservice
Jährliche Meldungen
Alle jährlichen Meldungen in Zusammenhang der Lohnausarbeitung werden von uns selbstverständlich termingerecht erledigt. Die Ausarbeitung von notwendigen Auswertungen für Ihren Steuerberater gehört dabei auch dazu.
- Abfassung des Modell 770
- Abfassung der Erklärung CU
- Ausarbeitung der INAIL – Jahreserklärung
- Berechnung der Abertigung und der Abgrenzungen für die Erstellung der jährlichen Bilanz
- Berechnung der Daten für die IRAP-Erklärung
- Erstellung der Unterlagen für die Sektorenstudien
- Abfassung und Übermittlung der Meldung des Personalstandes bezüglich der Pflichtaufnahme von Invaliden